Zukunfts-Check-Dorf Abschlussveranstaltung

Geschafft! Am 29.06.2020 durften wir im kleinen Rahmen, stellvertretend für die gesamte Ortsgemeinde, bei der Abschlussveranstaltung des Zukunfts-Check-Dorf unseren Abschlussbericht von Herrn Landrat Dr. Joachim Streit entgegennehmen.  Leider konnte die Veranstaltung nicht wie ursprünglich vorgesehen unter Beteiligung aller Bürger stattfinden.  
Ich bin jedoch zuversichtlich und hoffe, dass bald wieder etwas mehr Normalität einkehrt und wir uns zeitnah zu einer  Bürgerversammlung treffen können, wo die zusammengestellten Ergebnisse und Ziele für alle noch einmal gezeigt werden können.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich in vielfältiger Art und Weise beim Dorf-Check eingebracht haben und es weiterhin tun!  Danke auch für die kurzfristige Unterstützung bei der Organisation der Ausstellung von Produkten, Erzeugnissen, Kunst, Handwerk und Geschichte aus Sülm, die die Veranstaltung lebendig gemacht hat.
Der Zukunfts-Check-Dorf ist ein laufender Prozess mit Zielen, die wir nur gemeinsam erreichen und meistern können.  Dabei  freut es mich immer wieder, zu sehen dass viele ein großes Interesse zeigen unsere Gemeinde lebens- und liebenswert zu gestalten. Selbst bei den derzeitigen Einschränkungen wurde mit viel Kreativität und Engagement einiges auf die Beine gestellt. Vielen Dank dafür!

Straßenbauarbeiten

Gem. heutiger Mitteilung soll die Vollsperrung ab morgen, den 06.05.2020 eingerichtet sein. Ich bitte um Benutztung der eingerichteten Umleitungen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Spielplatz darf wieder genutzt werden!

Liebe Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte,
der Spielplatz darf wieder genutzt werden! Um sicherzustellen, dass er weiterhin offen bleiben darf, bitte ich um Einhaltung der Spielregeln:

  • keine Nutzung bei Überfüllung
  • vor und nach dem Spielplatzbesuch die Hände waschen
  • keine Gruppenbildung
  • kein Picknick im Spielplatzbereich
  • Berührungen mit anderen Vermeiden – Abstand einhalten(1,50m)

Auszug aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der 5. CoBeLVO vom 30. April 2020 :
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben.

Vielen Spaß beim Spielen!