Liebe Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte,
der Spielplatz darf wieder genutzt werden! Um sicherzustellen, dass er weiterhin offen bleiben darf, bitte ich um Einhaltung der Spielregeln:
- keine Nutzung bei Überfüllung
- vor und nach dem Spielplatzbesuch die Hände waschen
- keine Gruppenbildung
- kein Picknick im Spielplatzbereich
- Berührungen mit anderen Vermeiden – Abstand einhalten(1,50m)
Auszug aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der 5. CoBeLVO vom 30. April 2020 :
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben.
Vielen Spaß beim Spielen!